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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Finest Petfoods ist offizieller Distributor und Importeur von Ziwi in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Spanien, Portugal, Österreich und der Schweiz.

Identität des Unternehmers

CePeBe B.V.

Hongkongstraat 25

3047 BR Rotterdam

Telefonnummer: +31 (0)10 310 7920

E-Mail-Adresse: info@finestpetfoods.com

(Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00)

KVK: 81349505

USt-IdNr NL862053298B01

IBAN-Nummer NL93RABO0161958117

Artikel 1 - Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:

„Wiederverkäufer“: die Gegenpartei, die eine natürliche Person und/oder juristische Person ist und im Rahmen des Erwerbs von Finest Petfoods tätig ist, wobei ein Fachgeschäft für Haustiere im weitesten Sinne des Wortes betrieben wird. Im Folgenden auch als Abnehmer oder Käufer bezeichnet.

Artikel 2 - Anwendbarkeit dieser Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen CePeBe B.V., im Folgenden „Finest Petfoods“ genannt, und dem Abnehmer. Diese Bedingungen werden von Finest Petfoods und dem Abnehmer durch Veröffentlichung für verbindlich erklärt.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich zwischen Finest Petfoods und dem Käufer, niemals zwischen einem Drittlieferanten und dem Käufer.

Artikel 3 - Angebot und Annahme

Die von Finest Petfoods erstellten Angebote sind unverbindlich; sie sind 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben, wie bei Frischprodukten. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., sofern nicht anders angegeben.

Die Angebote von Finest Petfoods werden durch Bestellungen angenommen: schriftlich (per Post oder Fax), mündlich (zum Beispiel telefonisch) oder durch schriftliche Annahme ohne weiteres (per Post oder Fax) oder durch branchenübliche Annahme (zum Beispiel telefonisch). Finest Petfoods ist nicht verpflichtet zu einem angegebenen Preis zu liefern, wenn offensichtlich ist, dass dieser Preis auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.

Artikel 4 - Lieferung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß dem Bedingungsblatt beim Käufer.

  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm geliefert werden oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Lehnt die Gegenpartei die Annahme ab oder ist sie nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, werden die Waren auf Kosten der Gegenpartei gelagert. Die Gegenpartei hat in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten zu tragen, einschließlich mindestens Lagerkosten.

Artikel 5 - Lieferzeit

Eine vereinbarte Lieferzeit ist kein entscheidender Zeitraum, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss der Käufer Finest Petfoods, wenn er dies wünscht, schriftlich in Verzug setzen. Verspätungen bei der Lieferung, soweit sie im Rahmen bleiben, können für den Käufer kein Grund sein, den Vertrag zu kündigen.

Artikel 6 - Teillieferungen

Es ist Finest Petfoods gestattet, verkaufte Waren in Teilen zu liefern. Dies gilt nicht, wenn eine Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Wenn die Waren in Teilen geliefert werden, ist Finest Petfoods berechtigt, jeden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Finest Petfoods wird den Abnehmer vor Teillieferungen informieren.

Artikel 7 - Muster und Beispiele

Wenn von Finest Petfoods ein Muster oder Beispiel gezeigt oder bereitgestellt wurde, wird vermutet, dass dies nur zur Veranschaulichung gezeigt oder bereitgestellt wurde; die Eigenschaften der zu liefernden Waren können vom Muster oder Beispiel abweichen, es sei denn, es wurde ausdrücklich angegeben, dass gemäß dem gezeigten oder bereitgestellten Muster oder Beispiel geliefert wird. Geringfügige, im Handel übliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farben und Größen bleiben vorbehalten.

Artikel 8 - Änderungen in den zu liefernden Sachen

Finest Petfoods ist berechtigt, Waren zu liefern, die von denen im Kaufvertrag abweichen. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und eine Sache geliefert wird, die wesentlich von der vereinbarten Sache abweicht, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag hinsichtlich dieser Sache zu kündigen. Der Käufer hat diese Berechtigung innerhalb von 5 Tagen, nachdem er die Abweichung entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können. Für Frischprodukte gilt, dass der Käufer die Möglichkeit zur Kündigung nur sofort nach der Lieferung hat, wenn die Sache wesentlich abweicht. Finest Petfoods wird den Käufer im Voraus informieren, wenn Lieferungen von dem Kaufvertrag abweichen.

Artikel 9 - Beendigung des Vertrags

Die Forderungen von Finest Petfoods gegen den Käufer werden in folgenden Fällen sofort fällig:

  1. wenn nach Abschluss des Vertrages Finest Petfoods Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zur Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;

  2. wenn Finest Petfoods bei Vertragsschluss um Sicherheit für die Erfüllung gebeten hat und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist. In den genannten Fällen ist Finest Petfoods berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Finest Petfoods, Schadenersatz zu verlangen.

  3. wenn Umstände in Bezug auf Personen und/oder Material eintreten, die Finest Petfoods bei der Ausführung des Vertrages verwendet oder zu verwenden pflegt, die von solcher Art sind, dass die Ausführung des Vertrages unmöglich wird oder so belastend und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass die Einhaltung des Vertrages nicht mehr verlangt werden kann, ist der Abnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Artikel 10 - Garantie

  1. Finest Petfoods garantiert, dass die von ihr verkauften Waren den zwischen den Parteien bekannten und/oder üblichen Qualitätsanforderungen während eines angemessenen Zeitraums entsprechen, der je nach Produkt variiert.

  2. Nicht von der Garantie umfasst sind: tagesfrische Produkte und/oder Produkte, die im Allgemeinen mit Anforderungen zusammenhängen. Alle Anforderungen fallen nach der Lieferung vollständig in die Verantwortung des Käufers.

  3. Wenn die in Absatz 1 genannte Garantie gilt und die Sache einen Mangel aufweist, ist Finest Petfoods verpflichtet, die Sache innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung des Mangels durch den Käufer zu reparieren.

  4. Der Käufer kann nur den Austausch der Sache oder die Kündigung des Kaufvertrages verlangen, wenn:

    1. der Verkäufer zweimal erfolglos versucht hat, denselben Mangel zu beheben und dieser Mangel schwerwiegend genug ist, um Austausch oder Kündigung zu rechtfertigen, oder

    2. wenn der Käufer nachweist, dass die Sache so viele Mängel aufweist oder aufwies, dass sie nicht dem Vertrag entspricht und diese Mängel Austausch oder Kündigung rechtfertigen.

  5. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer den Schaden durch unsachgemäße Behandlung einer garantierten Sache verursacht.

  6. Der Käufer muss nachweisen, dass die Sache innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweist, wodurch diese Garantie gilt. Die Garantie erlischt, wenn die eventuell relevante Typ- oder Seriennummer oder Chargennummer einer Sache entfernt oder geändert wurde.

  7. Die Garantie erlischt bei nicht haushaltsüblichem Gebrauch, professionellem Gebrauch oder Vermietung der Sache.

Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt

  1. Die von Finest Petfoods gelieferten Waren bleiben Eigentum von Finest Petfoods, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus den geschlossenen Kaufverträgen erfüllt hat:

    1. die Gegenleistung(en) in Bezug auf die selbst gelieferte oder zu liefernde Sache(n),

    2. die Gegenleistung(en) in Bezug auf den oder die Kaufvertrag(e),

    3. eventuelle Forderungen wegen Nichterfüllung durch den Käufer von einem oder mehreren Kaufverträgen.

Artikel 12 - Mängel und Reklamationsfristen

  1. Der Käufer muss die gekauften Waren bei der Lieferung oder so schnell wie möglich danach (lassen) prüfen. Hierbei muss die Gegenpartei prüfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, nämlich:

    1. ob die richtigen Waren geliefert wurden;

    2. ob die gelieferten Waren hinsichtlich Menge (zum Beispiel die Anzahl und die Menge) mit dem Vereinbarten übereinstimmen;

    3. ob die gelieferten Waren den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder - falls diese fehlen - den Anforderungen entsprechen, die man für einen normalen Gebrauch und/oder Handelszwecke erwarten darf.

  2. Werden sichtbare Mängel oder Fehlmengen festgestellt, muss der Käufer dies bei Frischprodukten sofort und in allen anderen Fällen nach 2 Tagen nach Lieferung schriftlich Finest Petfoods mitteilen.

  3. Nicht sichtbare Mängel muss der Käufer im Falle von Frischprodukten sofort und in allen anderen Fällen innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung, schriftlich Finest Petfoods melden.

  4. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt ihre Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme von geleisteten Bestellungen bestehen. Waren dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an Finest Petfoods zurückgesandt werden.

Artikel 13 - Preiserhöhung

Wenn Finest Petfoods mit der Gegenpartei einen bestimmten Preis vereinbart, ist Finest Petfoods dennoch berechtigt, den Preis zu erhöhen. Finest Petfoods darf den bei Lieferung geltenden Preis gemäß ihrer aktuell geltenden Preisliste in Rechnung stellen. Bei Preiserhöhungen informiert Finest Petfoods den Käufer, sofern möglich, im Voraus vor der Lieferung.

Artikel 14 - Verpackung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Leihverpackungen innerhalb von 14 Tagen leer und in unbeschädigtem Zustand zurückzusenden. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen in Bezug auf Verpackungen nicht nachkommt, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten.

  2. Solche Kosten sind u.a. die Kosten für die verspätete Rücksendung sowie die Kosten für den Ersatz, die Reparatur oder die Reinigung.

Artikel 15 - Zahlung

  1. Sofern Finest Petfoods es nicht anders verlangt, muss die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per gesetzlichem Zahlungsmittel in den Büros von Finest Petfoods oder durch Überweisung des geschuldeten Betrags auf das Konto NL93 RABO 0161 9581 17 auf den Namen von Finest Petfoods erfolgen. Wenn der Käufer eine automatische Abbuchungsermächtigung erteilt hat, wird der geschuldete Betrag von Finest Petfoods innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum automatisch eingezogen.

  2. Nach Ablauf von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum ist der Käufer im Verzug. Der Käufer schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs eine Zinsen von 2% pro Monat auf den fälligen Betrag, mit einem Minimum von 50,- € zzgl. MwSt. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder eines Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers fällig.

  3. Die Zahlung muss ohne Abzug oder Verrechnung erfolgen.

  4. Die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen stets zur Begleichung zunächst aller geschuldeten Zinsen und Kosten und zweitens der fälligen Rechnungen, die am längsten offenstehen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass die Begleichung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 16 - Kreditbeschränkung

Finest Petfoods ist berechtigt, eine Kreditbeschränkungsgebühr von 2% zu berechnen, die nicht zu entrichten ist, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder per Lastschriftverfahren erfolgt.

Artikel 17 - Vergütungen und Inkassokosten

  1. 1. Ist der Käufer im Verzug oder in Verzug mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen, so gehen alle angemessenen Kosten zur Erreichung eines außergerichtlichen Inkasso zu Lasten des Käufers. In jedem Fall schuldet der Käufer:

  • über die ersten 3.000 € 15%

  • über den Betrag bis 6.000 € 12%

  • über den Betrag bis 15.000 € 9%

  • über den Betrag bis 30.000 € 8%

  • über den Betrag bis 60.000 € 7%

  • über den Betrag über 60.000 € 6%

Zeigt Finest Petfoods höhere, zur Erfüllung der Forderung notwendige Kosten nach, so gehen auch diese zu Lasten des Käufers.

Der Käufer schuldet dem Verkäufer die gerichtlich und außergerichtlich entstandenen Kosten des Verkäufers in allen Instanzen.

Artikel 18 - Haftung

  1. Für Mängel an gelieferten Waren gilt die Haftung wie in diesen Bedingungen geregelt.

  2. Im Hinblick auf zusätzliche Dienstleistungen ist die Haftung von Finest Petfoods auf die Höhe der durch die Versicherung vorgenommenen Auszahlung beschränkt, soweit diese Haftung durch ihre Versicherung gedeckt ist. Wenn die Versicherung in einem Fall keine Deckung bietet oder keine Auszahlung vornimmt, ist die Haftung auf die Absätze 3 und 4 dieses Artikels beschränkt.

  3. Die oben genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder nachweisbare grobe Fahrlässigkeit von Finest Petfoods zurückzuführen ist.

  4. Ansonsten gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

Artikel 19 - Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt versteht man: Umstände, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die Finest Petfoods nicht zuzurechnen sind. Hierunter werden (soweit diese die Erfüllung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren) auch folgende Umstände verstanden:

    1. Wilde Streiks oder politische Streiks im Unternehmen von Finest Petfoods.

    2. Streiks in anderen Unternehmen als dem von Finest Petfoods.

    3. Ein allgemeiner Mangel an benötigten (frischen) Produkten und anderen für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Waren oder Dienstleistungen;

    4. Unvorhergesehene Stagnationen bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Finest Petfoods abhängig ist, und allgemeine Transportprobleme.

  2. Finest Petfoods hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Finest Petfoods ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

  3. Während höherer Gewalt werden die Liefer- und anderen Verpflichtungen von Finest Petfoods ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch Finest Petfoods aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 1 Monat dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Kaufvertrag in Bezug darauf zu kündigen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Schadensersatz besteht.

  4. Hat Finest Petfoods zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handelte. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte bzw. lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 20 - Streitbeilegung

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen über die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte wird jeder Streit zwischen Käufer und Verkäufer, wenn das Gericht zuständig ist, vom Gericht in Rotterdam entschieden. Finest Petfoods bleibt jedoch berechtigt, den Käufer vor einem anderen nach geltendem Recht oder einem anwendbaren internationalen Vertrag zuständigen Gericht zu verklagen.

Artikel 21 - Anwendbares Recht

Auf jeden Vertrag zwischen Finest Petfoods und dem Käufer ist niederländisches Recht anwendbar.

Artikel 22 - Änderung der Bedingungen

Finest Petfoods ist berechtigt, Änderungen dieser Bedingungen vorzunehmen, wenn ein Gesetz, ein Vertrag oder eine allgemein zwingende Regel dies erforderlich macht. Die Änderungen treten 14 Tage nach der Zusendung der neuen Bedingungen an den Käufer durch Finest Petfoods in Kraft.